.: Meta-Charta :.

Die Meta-Charta ist die Verfassung der GWE-GTE-IDS-Meta. Die in ihr enthaltenen Rechte und Pflichten sind für alle Mitglieder der Meta bindend. Das Empire wird sich auch im Umgang mit anderen Allianzen und Spielern strikt an diese Richtlinien halten, sofern wir auch ein Charta-konformes Verhalten bei unserem Gegenüber feststellen können.
Die Meta wird von den Ministern geleitet, Minister haben aber kein Bestimmungsrecht über die anderen Mitglieder, sondern legen nur Richtlinien fest. Die Punkte Der Meta-Charta sind allerdings bindend.
Wir, die Mitglieder des der Meta, von der Absicht geleitet, unsere Meta zu vervollkommen, die Ruhe im Innern sowie im Äusseren zu bewahren und in frieden Handel zu treiben, glauben, dass alle ein Recht auf grundlegende Freiheiten haben, die um jeden Preis erhalten bleiben müssen, und begründen zu diesem Zwecke die vorliegende Verfassung für die GWE-GTE-IDS-Meta:
.: Art. 1 :.
§1 Der Kongress (Abgeordnetenrat) der Meta ist Träger der legislativen Gewalt und hat die hier zugestandenen Befugnisse und Pflichten.
§2 Die Abgeordneten werden vom Senat entsprechend demokratisch ablaufender Wahlen in der gesamten Meta eingesetzt.
§2a Abgeordneter kann nur werden, wer mindestens einen Monat lang Mitglied der Meta gewesen ist.
§3 Der Vorsitzende des Kongresses ist der Aussenminister des GTE!
.: Art. 2 :.
§1 Der Senat der Meta ist Träger der exekutiven Gewalt und hat die hier zugestandenen Befugnisse und Pflichten.
§2 Der Senat besteht aus den Ministern und dem Präsidenten der Handelsvereinigung. Seine Mitglieder werden von allen stimmberechtigten Allianzmitgliedern aus ihren eigenen Reihen gewählt!
§2a Minister kann nur werden, wer mindestens als Abgeordneter gedient hatte.
§3 Der Vorsitzende des Senates ist der Präsident des GTE!
.: Art. 3 :.
§1 Die judikative Gewalt der Meta obliegt dem obersten Metatribunal. Dieses Tribunal waltet als oberstes Gericht über sämtliche gesetzlichen Belangen der Meta.
§2 Das Metatribunal besteht aus den Justizministern aller Mitgliedsallianzen sowie einem oder zwei gewählten vertretern, sodass eine ungerade Anzahl entsteht. Den Vorsitz führt der Justizminister der GTE. Sämtliche durch das Metatribunal verhandelten Rechtsmissbräuche werden nach dem Mehrheitsprinzip behandelt.
§3 Das Tribunal prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit und kann aus den Reihen der Aristokraten Richter ernennen, die Zwiste zwischen den Mitgliedern schlichten.
.: Art. 4 :.
§1 Die Vorsitzenden der verschiedenen Gremien haben ein Vetorecht, das per 2/3-Mehrheit aufgehoben werden kann
§2 Bei vollständiger Handlungsunfähigkeit eines Verwaltungsorgans wird seine Aufgabe, nicht aber seine Position von anderen Mitgliedern des selben Ranges übernommen.
.: Art. 5 :.
Neue Mitglieder können jederzeit aufgenommen werden, sofern es der Mehrheit der Mitglieder nichts ausmacht.
.: Art. 6 :.
§1 Die Meta und der Kongress gewährleisten jedem Mitglied seine Eigenständigkeit, schützen aber jeden, so weit vertretbar, vor feindlichen Einfällen und gegen innere Intrigen. Im Gegenzug halten sich die Mitglieder an die Metaverfassung.
§2 Jedes Mitglied soll gleich behandelt werden. Es gelten generell im gegenseitigen Umgang die Regeln des Anstandes und der gesellschaftlichen Normen
.: Art. 7 :.
Die Meta-Charta garantiert jedem Mitglied vollständige Handels- und Wirtschaftsfreiheit und unterstützt ihn in angemessenem Rahmen wo nötig.
.: Art. 8 :.
Änderungen in der Meta-Charta müssen von 2/3 der Stimmberechtigten Mitglieder befürwortet werden um in Kraft treten zu können.
.: Art. 9 :.
Die Meta ist ein Mitglied des Vereinigten Händlerbundes.
.: Art. 10 :.
Kriegserklärungen müssen von beiden Räten sowie von der Mehrheit der stimmberechtigten Metamitglieder befürwortet werden. Im Kriegsfall erhält der Verteidigungsminister beschränkte Exekutivvollmachten und koordiniert die militärischen Aktivitäten der Meta mit der IDS.
.: Art. 11 :.
Der Handelsminister, Minister des GTE, legt Richtlinien bezüglich Handel innerhalb und ausserhalb der Meta fest. Er kann auch die materielle Unterstützung bestimmter Mitglieder beim Senat beantragen.
.: Art. 12 :.
Der Bankier, Präsident des GWE, legt die Richtlinien bezüglich von Transaktionsgeschäften, Zinssätzen, Leitzinsen und Abbrechnungen der Metabank fest! Er kann auch entscheiden ob Mitglieder kurz- oder längerfristig durch Kredite, bei der Bank mit flüssigen Mitteln versorgt werden können! Außerdem wird ausdrücklich erwähnt das die Bank nicht erpressbar ist!
.: Art. 13 :.
Der Ausbilder, Minister des GWE, legt die Richtlinien bezüglich der schulischen Maßnahmen neuer Mitglieder fest! Es liegt in seiner Hand zu entscheiden ob die Mitglieder fähig sind profitable Geschäft zu absolvieren oder nicht! Weiterhin kann er Anträge zur Unterstützung der Ausbildung in Materieller- oder Finanzieller hinsicht beim Handelsminister und Bankier stellen!

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